In einem ersten Beratungsgespräch wird abgeklärt, ob eine kieferorthopädische Behandlung notwendig ist, sie brauchen keine Überweisung von Ihrem Zahnarzt.
Die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen ist abhängig vom Ausmaß der Kiefer-und Zahnfehlstellung, der sogenannten KIG-Einstufung. Ab einem gewissen Schweregrad übernimmt die Krankenkasse die Hauptkosten.
Ab dem Alter von 18 Jahren wird eine Kostenerstattung von Seiten der Krankenkasse nur bei schweren Anomalien in Kombination mit einer Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie übernommen.

