UNSERER LEISTUNG IM DETAIL

In einem ersten Beratungsgespräch wird abgeklärt, ob eine kieferorthopädische Behandlung notwendig ist, sie brauchen keine Überweisung von Ihrem Zahnarzt. Dabei fallen keine Kosten an.

Die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen ist abhängig vom Ausmaß der Kiefer-und Zahnfehlstellung, der sogenannten KIG-Einstufung. Ab einem gewissen Schweregrad übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Ab dem Alter von 18 Jahren wird eine Kostenerstattung von Seiten der Krankenkasse nur bei schweren Anomalien in Kombination mit einer Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie übernommen.

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