Informationen zur Kostenübernahme und Zahnzusatzversicherung
Eine kieferorthopädische Behandlung ist eine wichtige Investition in die langfristige Gesundheit und Funktion von Zähnen und Kiefer. Damit Sie Ihre Behandlung gut planen können, möchten wir Sie frühzeitig über die Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung informieren.
Für Erwachsene ab 18 Jahren werden die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen.
Bei Kindern und Jugendlichen richtet sich die Kostenübernahme nach dem Schweregrad der Zahn- oder Kieferfehlstellung. Grundlage hierfür sind die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG), die Zahn- und Kieferfehlstellungen in fünf Schweregrade einteilen.
- KIG 1 und 2: Die Behandlung ist in der Regel eine Privatleistung und muss selbst finanziert werden.
- KIG 3 bis 5: Liegt eine entsprechende medizinische Indikation vor, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten gemäß den geltenden Richtlinien.
Eine Zahnzusatzversicherung kann je nach Tarif einen Teil oder sogar die gesamten Eigenkosten übernehmen. Wichtig ist jedoch, dass die Versicherung vor der kieferorthopädischen Diagnosestellung oder Behandlungsplanungabgeschlossen wird. Sobald eine Behandlung empfohlen oder begonnen wurde, schließen viele Versicherungen eine Kostenübernahme aus.
Daher empfiehlt es sich, sich bereits vor dem ersten Termin über eine passende Zahnzusatzversicherung zu informieren.
Einen unabhängigen Vergleich verschiedener Tarife bietet unter anderem:

